
* FAQ *
Wenn etwas drinnen ist/bleibt, was draußen sein sollte (Fremdkörper, Gift, Harn-, Kotabsatz oder Geburtsstörungen)
Wenn etwas ab ist, was dran sein sollte
Wenn sich etwas bewegt, was sich nicht bewegen sollte (Fraktur, Epilepsie, Madenbefall)
Wenn minütlich etwas raus kommt,was drin bleiben sollte (Magendrehung, Darmverschluss)
Wenn etwas blau/weiß ist, was rosa sein sollte (Atemnot, Schock)
Wenn etwas offen liegt, was bedeckt sein sollte (schwere Verletzung mit starker Blutung)
Wenn sich nichts mehr bewegt (Lähmungen,Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch)
schwere Augenverletzungen
In Notfällen während unserer Sprechzeiten bitten wir Sie, sich telefonisch unter der normalen Rufnummer 040 511 0707 anzumelden, damit wir Ihr Tier erwarten und ohne lange Wartezeit behandeln können!
Außerhalb unserer Sprechzeiten wenden Sie sich bitte im Notfall an eine der umliegenden Tierkliniken.
Tierkliniken mit 24-Stundennotdienst in der Umgebung: Norderstedt, Lüneburg, Quickborn
Tierärztlicher Notdienst für Hamburg:
Hamburger Notdienst 040-43 43 79
Mo - Fr: Von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr früh des folgenden Tages Sa, So, Feiertags: Von 8.00 früh bis 8.00 früh des folgenden Tages
Die aktuell diensthabende Praxis kann über die telefonische Notdienstansage abgefragt werden, bitte halten Sie Papier und Stift bereit.
Bitte melden Sie sich in der diensthabenden Praxis unbedingt vorab telefonisch an!
- Manche Blutwerte können von der Futteraufnahme beeinflusst werden, somit ist eine Blutuntersuchung im nüchternen Zustand aussagekräftiger und verlässlicher.
Auch lässt sich das Blut von einem nüchternen Tier besser verarbeiten und es kann mehr Serum/Plasma gewonnen werden. Somit erzielen wir optimale Ergebnisse und Vergleichswerte zu Therapiekontrollen.
Mind. 12 Stunden nüchtern (Wasser ausgenommen)
Für Heim-und Nagetiere bringen sie bitte Futter mit, diese dürfen nicht nüchtern bleiben (Stopfmagensystem)
Dauermedikamente wie gewohnt (ohne Futter) verabreichen, außer es ist vom Tierarzt anders verordnet
ausreichender Spaziergang für Kot-und Urinabsatz
Sollte es ihrem Tier am OP Tag nicht gut gehen, sprechen Sie uns bitte unbedingt an oder informieren uns vorab telefonisch
Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte 24 Std vorher ab. Terminansagen gern auch schriftlich per Mail, anderfalls fällt eine Terminausfallentschädigung an
Da jeder Fall individuell zu beurteilen ist, verfahren Sie bitte nach den Anweisung nach der OP von uns vor Ort bekommen.
Grundsätzlich gilt:
Ruhe und Schlaf gewähren
Warmes Plätzchen anbieten
kleine Menge Futter (Wartezeit nach OP ca. 6 Stunden) anbieten
Wunde vor dem Belecken hindern
kurze, kleine Spaziergänge oder auch nur vor die Tür/in den Garten
Medikamentengabe ausschließlich nach unseren auf den Tüten notierten Anweisungen
Druckverbände (kleiner Verband nach Braunüle oder Blutentnahme) an den Pfoten 1 Stunde nach Abholung entfernen
Treppen steigen, spielen, springen, klettern (Kratzbaum) vermeiden
Sollte Ihnen etwas Sorge bereiten, rufen Sie uns oder den tierärztlichen Notdienst* an.
(*Infos FAQ "Was mache ich mit einem Notfall")
Alle gängigen, veterinärmedizinischen, verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Medikamente und Futterzusatzmittel sind bei uns erhältlich. Jede Praxis/ Klinik entscheidet selbst über ihr Sortiment. Auch einige Humanarzneimittel sind bei uns verfügbar, sobald es keine veterinärmedizinsiche Alternatibe gibt.
Wichtig: Jeder Tierarzt ist per Gesetz verpflichtet, Medikamente aus der Veterinärmedizin abzugeben, auch wenn es diese in gleicher Art in der Humanmedizin gibt.
Zudem führen wir - ausschließlich medizinisches – Futter von den Firmen Hill's und Royal Canin.
Die Abgabe von Tierarzneimitteln ist immer an eine tierärztliche Behandlung geknüpft
In der tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) ist die Abgabe von Arzneimitteln (für Tiere) durch die Tierärzte geklärt und vorgegeben. Diese besagt: die Abgabe von apotheken- und verschreibungspflichtigen Medikamenten ist nur dann gestattet, wenn der Patient dem Tierarzt vorgestellt wurde und die Abgabe im Zusammenhang zu einer tierärztlichen Behandlung steht.
Uns unbekannten Tieren und Haltern können wir demnach keine Medikamente aushändigen, ohne uns dafür strafbar zu machen.
Sollten Sie das gewünschte Medikament von einem anderen Tierarzt verschrieben bekommen haben, können Sie diesen bitten, Ihnen ein Rezept auszustellen. Nur bei Vorlage eines Rezeptes können wir verschreibungspflichtige Medikamente herausgeben.
Abweichende Regelung bei bereits vorgestellten Patienten
Wurde ein Tier bereits in unserer Tierklinik vorgestellt, und können wir aus der angelegten Patientenakte entnehmen , dass das angeforderte Medikament in Zusammenhang mit der Behandlung steht, ist die Abgabe in der Regel kein Problem. Der Gesetzgeber hat jedoch Fristen vorgesehen, die den zeitlichen Abstand von vorheriger Untersuchung und erneuter Medikamentenausgabe regeln.
Dies gilt auch nur für Dauererkrankungen (Schilddrüse, Herz etc.), nicht jedoch für – Beispiel - "so eine Ohrenentzüdung hatte mein Hund aber schonmal". Gerade bei Ohren/Augenentzüdungen Untersuchung extrem wichtig, sollten Trommelfell oder Bindehaut nicht intakt sein, kann man mit dem Medikament, was vor 1 Monat noch gut geholfen hat, großen Schaden anrichten. Dies gilt vor allem für Medikamente mit Kortison oder Antibiotikum.
Zusammenfassung:
Apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente erhalten bei uns nur (bereits vorstellig gewordene) Patienten
Sofern ein Tierarzneimittel verfügbar ist MUSS der Tierarzt dieses Medikament verschreiben und darf per Gesetz nicht auf Medikamente der Humanmedizin ausweichen
Medikamente, die wir vorrätig haben, dürfen wir NICHT rezeptieren.
Die gesetzlichen Bestimmung rund um den Verkauf und die Preise sind in der tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) und in der Arzneimittelpreisverordnung (AMpreisV) festgehalten. Uns ist klar, dass die gesetzlichen Regelungen und Anforderungen insbesondere an uns Tierärzte nicht immer in Einklang mit den Wünschen der Patientenbesitzer stehen. Allerdings halten wir uns an geltende Gesetze und hoffen, Sie haben Verstädnis für unser Handeln.